Ehe-Paar
Ein Paar, von lateinisch par (paris) zwei Gleiche. Also ein Paar Schuhe . Das sind zwei gleiche, fast gleiche, der eine für links der andere für rechts. Mit zwei Rechten oder nur zwei Linken lässt sich nicht gehen oder nur sehr komisch.
Unter Ehepaar versteht man landläufig, ein Mann und eine Frau also zwei Ungleiche. Mithin kein Paar. Sie können zwar miteinander gehen, der eine links der andere rechts oder umgekehrt, nebeneinander, hintereinander oder getrennt.
Sie haben zwar beide einen Kopf, zwei Arme und zwei Beine. In der Regel zwei Augen, zwei Ohren, eine Nase und 32 Zähne. Das wars dann aber auch schon.
Was will uns nun das Wort EhePaar bedeuten?
Ehepaar, da steckt auch das Wort Ehe drin. Ehe ist ein Begriff des Bürgerlichen Gesetztbuchs: Eherecht als Teil des 4. Buches in den §§ 1297 bis 1588 BGB als Teilgebiet des Familienrechts.
Also ist Ehe ein Rechtsinstitut! Ein paar Ehen mag es zwar geben, je nachdem wie alt eine Eheschliessende wird, aber ein Paar wird es nie, dasSpiess-bürgerliche Rechtsinstitut!
Das heisst, das in einer Ehe beide gleich gemacht werden müssen. Egal von wem. Sind nun beide gleich, Insichgleich, dann unterscheiden sie sich nicht mehr voneinander. Sind also gleich. Ein sich gleichendes Mensch, quasi Zwei in Einem, erst dann ein Paar, ein Ehe-Paar.
Ein Zwangsgebilde unter Aufgabe jeglicher einzelner Individualität. geistig wie äußerlich. Ein EheEinzel.
Und das alles nur für das BGB, das Bürgerliche Gesetz Buch.
Unter Ehepaar versteht man landläufig, ein Mann und eine Frau also zwei Ungleiche. Mithin kein Paar. Sie können zwar miteinander gehen, der eine links der andere rechts oder umgekehrt, nebeneinander, hintereinander oder getrennt.
Sie haben zwar beide einen Kopf, zwei Arme und zwei Beine. In der Regel zwei Augen, zwei Ohren, eine Nase und 32 Zähne. Das wars dann aber auch schon.
Was will uns nun das Wort EhePaar bedeuten?
Ehepaar, da steckt auch das Wort Ehe drin. Ehe ist ein Begriff des Bürgerlichen Gesetztbuchs: Eherecht als Teil des 4. Buches in den §§ 1297 bis 1588 BGB als Teilgebiet des Familienrechts.
Also ist Ehe ein Rechtsinstitut! Ein paar Ehen mag es zwar geben, je nachdem wie alt eine Eheschliessende wird, aber ein Paar wird es nie, dasSpiess-bürgerliche Rechtsinstitut!
Das heisst, das in einer Ehe beide gleich gemacht werden müssen. Egal von wem. Sind nun beide gleich, Insichgleich, dann unterscheiden sie sich nicht mehr voneinander. Sind also gleich. Ein sich gleichendes Mensch, quasi Zwei in Einem, erst dann ein Paar, ein Ehe-Paar.
Ein Zwangsgebilde unter Aufgabe jeglicher einzelner Individualität. geistig wie äußerlich. Ein EheEinzel.
Und das alles nur für das BGB, das Bürgerliche Gesetz Buch.
raumschots - 6. Okt, 10:07
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