ggg grundgesetzgeburtstag

Artikel 87a Abs. 1 S. 1 GG: (Streitkräfte)

Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf....

Abs. 4 S. 1:

Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes (damit sind die jeweiligen Bundesländer wie Bayern usw. gemeint, jedoch nicht fremde Länder, der Verfasser)
kann die Bundesregierung, wenn die Vorausetzungen des Artikels 91 Abs. 2 GG vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz (heute die Bundespolizei, d. Verf.) nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und mitlitärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.

Was heisst Verteidigung? Da hilft weiter der

Artikel 115a Abs. 1 S. 1 GG: (Begriff und Feststellung)


Die Feststellung, daß das BUNDESGEBIET mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall) trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats.

Jetzt fragt mich doch tatsächlich ein Student im 1. Semester Jura, was denn nun die Bundeswehr in Afghanistan, vor dem Libanon, am Horn von Afrika und überhaupt so weltweit treibt?

Dann erdreistet er sich zu der Aussage: Das ist doch alles verfassungswidrig...

Na und ? frage ich dagegen, gibt es in den jeweiligen Artikeln irgendeine strafrechtliche Konsequenz bei Zuwiderhandlung?

Der Student im 1. Semester Jura, wühlt in den Beck`schen Gesetzen...ehm...nö...

Tja, was macht der Student im 1. Semester Jura denn nun?

Er wechselt ins Fach Geschichte...
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