"Taschenkarte" für Deutsche Wandersmänner in Afghanistan

"Berlin. Die Bundeswehrsoldaten in Afghanistan dürfen ab sofort ihre Waffen häufiger einsetzen und auch auf flüchtende Angreifer schießen. Das wurde in der überraschend schnell erarbeiteten Neufassung der Einsatzregeln verankert, über die das Verteidigungsministerium informierte." ("Taschenkarte")

"Flüchtende Angreifer" Was ist das denn?

Entweder ist er ein Angreifer oder ein Flüchtling.

Aber ein angreifender Flüchtling?

Wenn er nun ein Angreifer sein soll, wen greift er an, warum und womit? Und warum wird auf Ihn geschossen?

Wenn er nun ein Flüchtling sein soll, warum flüchtet er, warum und womit und warum wird auf Ihn geschossen, denn er will ja weg, er will oder auch sie oder auch es...nichts mit den Männern mit den Schiessgewehren zu tun haben?

Da Flüchtende, er, sie, es, wegrennen, Ersiees also nicht angreifen, mithin keine Angreifer sind, wenden Ersiees dem der schiesst, zwangsläufig, ihre großen oder kleinen Rücken zu.

Andernfalls würden Ersiees ja auf ihn zurennen...also Zuflüchten...dann würde man ihnen in die Brust oder in den Kopf schiessen. Aber von Zuflucht ist ja nicht die Rede...früher mal...

Also wird dem Flüchtling in den Rücken geschossen weil er ja wegrennt, das führt oft zum Tode.

Was sagt Wikipedia dazu?

Mord gilt in allen Rechtsordnungen als gravierendste Straftat gegen das Leben eines Menschen. Sowohl Mord als auch Totschlag sind vorsätzliche Tötungen eines anderen Menschen, wobei Mord schwerer bestraft wird als Totschlag. Die Umstände eines Mordes können in jeder Rechtsordnung unterschiedlich definiert sein. Häufiges Kennzeichen eines Mordes ist ein besonderes Motiv, im deutschen Strafrecht z. B. „aus Habgier“ oder „zur Befriedigung des Geschlechtstriebes“, oder eine besondere Begehensweise, „heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln“ (§ 211). Neben der Tötung selbst ist für die Einstufung einer Tat als Mord noch ein weiterer Umstand notwendig; erst durch das Vorliegen mindestens eines der in § 211 StGB enumerativ (also abschließend) aufgezählten Tatbestandsmerkmale wird eine Tötung gegebenenfalls zum Mord.

Was sagt unser StrafGesetzBuch (StGB) dazu?

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung desGeschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Was ist nun, wenn einem Flüchtenden, mit Todesfolge in den Rücken geschossen wird? Ist das Heimtücke?

Wikipedia dazu:

Der Heimtückebegriff ist umstritten. Nach der Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt und in feindlicher Willensrichtung gegen das Opfer handelt.

Nun denn, dann umstrittet mal schön...
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