Das Urteil

Schadensersatz: Spinne in der Tiefgarage (OLG)

Die vertragliche Pflicht zur monatlichen Beseitigung von Spinnweben kann nicht sicherstellen, dass sich in einer Garage keine Spinnen ansiedeln.

Führt die Begegnung mit einer Spinne zu einem Sturz, verwirklicht sich ein allgemeines Lebensrisiko (OLG Karlsruhe, Urteil v. 24.06.2009 - 7 U 58/09).
logo

So voller Zweifel

Der Klügere ist der Dumme

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Stille Nacht
Weihnachten, Weihnachten, ja ist denn schon wieder...
raumschots - 19. Dez, 17:31
Sonntag, der Sonnentag....
Sonntag, der Sonnentag. Tag der Sonne. Wetterbericht...
raumschots - 6. Dez, 11:52
Samstag ist heute..Sonnabend. Abend...
Samstag ist heute..Sonnabend. Abend der Sonne. Sie...
raumschots - 5. Dez, 21:19
WaaahnSinnnn. Freitag,...
WaaahnSinnnn. Freitag, wo hat er denn den her? Schon...
raumschots - 4. Dez, 00:34
Oh Gott, Donnerstag....
Oh Gott, Donnerstag. Wo kommt denn der schon wieder...
raumschots - 3. Dez, 10:15

Links

Suche

 

Status

Online seit 5883 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 15. Jul, 02:09

Credits


Profil
Abmelden
Weblog abonnieren