Das parteilose Parteiprogramm

In loser Folge:

1. Erbrecht:

Das Erbrecht wird abgeschafft. Insbesondere bei Produktivvermögen.

Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen dürfen an Familienmitglieder weitergeben werden.

Jeder hat sich sein Vermögen, wenn er denn ein Vermögen anhäufen will, selber zu erarbeiten.

Er muss das Vermögen, bis zu seinem Tode, verbrauchen. Andernfalls fällt es an die Gesellschaft, nach seinem Tode, zurück.

Ausgenommen sind Unternehmen (Gewerbetreibende, Freiberufler, Handwerker) bis max. 5 Arbeitern.

Näheres regelt ein BundesGesetz!
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