Anatomie

"Wenn einer mit Vergnügen zu einer Musik in Reih und Glied marschieren kann, dann hat er sein großes Gehirn nur aus Irrtum bekommen, da für ihn das Rückenmark schon völlig genügen würde."
wandlerin - 9. Okt, 23:40

Woraus

schließt du, dass solch einer ein großes Hirn hat?

raumschots - 10. Okt, 08:53

Eine Frage voller Zeifel werte Wandlerin, wie ich erkenne, nicht ohne wohlwollende Anerkennung!

Nun - alles ist relativ, bereits meine Mutter sagte stets zu mir, als ich noch ein Kind war, "überlass das Denken den Pferden, die haben einen größeren Kopf..."

Daraus schloss ich, ohne jedoch rückzufragen; es war jeweils , zu diesen Zeitpunkten, wenn die Pferdekopfanwort kam, nicht wirklich opportun rück zu fragen...; das Pferde tatsächlich, aufgrund der doch erheblichen Kopfgröße, ein großes Gehirn haben. Zumindest größer als das meinige. Also überließ ich tunlichst und die Situation erforderte es stets, das Denken den Pferden...

Es gibt auch kleine Pferde, Ponys und so, ja ich weiss, aber alles ist relativ.

Und - die größe eines Hirnes hat, nach neuesten Erkenntnissen der Experten, die, die sich zuvorderst mit Köpfen einer gewissen Spezies der Gattung Mensch beschäftigen, wohl eher nichts mit dem zu tun, was dann in dem selben enthalten sein könnte. Ich betone KÖNNTE, nicht ohne einen besagten Hoffnungsschimmer...Größe wäre in diesem Fall eher Quantität.

Vielmehr liegt offenbar in dem Zitat, bezüglich der Kennzeichnung "Größe", wohl eher eine Hoffnung, zumindest ein Hoffnungsschimmer, das, zumindest aufgrund der Größe, doch noch etwas anderes enthalten sein könnte, in dieser unerforschten grauen Masse zwischen Nase und Hinterkopf, als Freude an Musik, die nur dann genossen werden kann, wenn selbiger in Reih und Glied im Stechschritt oder in einem vergleichbaren Vorwärtskommen, sein Weites sucht.

Allerdings enthält dieses Zitat einen weiteren interessanten Hinweis, beziehungsweise tatbestandliche Feststellung, nämlich die des Irrtums. Es handelt sich wohl um einen Irrtum im Rahmen der Herstellung des marschierenden Rückenmarks; und dadurch dem unvermeidlichen Vorwärtskommens, egal wohin, vornehmlich zur Lebensraumerweiterung.

Die Herstellung nunmehr beruht auf einem allseits bekanntem Produktionsprozess, manch einer nennt es auch Ritual. Beruht dieser auf einem Irrtum so gibt uns die deutsche Jurisprudenz, basierend auf dem Römischen Recht, die Möglichkeit der Anfechtung, die in Anfechtungstatbeständen der §§ 119, 120, und 123 BGB geregelt sind.

Dabei hebt das Gesetz gerade in § 119 Abs. 1 BGB darauf ab, ob dem Erklärenden der Irrtum bereits bei der Willensbildung (Motivirrtum) oder erst bei der Umsetzung des fehlerfrei gebildeten Willens in die konkrete Willenserklärung unterlaufen ist.

Dabei setzen wir die Prämisse das es sich um einen Irrtum bei der WillensUmsetzung handelt, nicht bei der WillensBildung, denn letztere ist nicht anfechtbar!

Es stellt sich nunmehr die Schuldfrage, ohne jetzt eine rechtliche Wertung über den Irrtum als solchem abgeben zu wollen. Wer ist Schuld am marschierenden Rückenmark?

Motiv- oder Inhaltsirrtum?

Und als alles entscheidende Frage: Wer fechtet an?
Und warum?
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