Sonntag, 20. September 2009

Der allererste Streich

Karlsbader Beschlüsse – Universitätsgesetz
vom 20. September 1819

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»Provisorischer Bundesbeschluß über die in Ansehung der Universitäten zu ergreifenden Maßregeln«

§. 1. Es soll bei jeder Universität ein mit zweckmäßigen Instructionen und ausgedehnten Befugnissen versehener, am Orte der Universität residirender, außerordentlicher landesherrlicher Bevollmächtigter, entweder in der Person des bisherigen Curators oder eines andern, von der Regierung dazu tüchtig befundenen Mannes angestellt werden.

Das Amt dieses Bevollmächtigten soll sein, über die strengste Vollziehung der bestehenden Gesetze und Disciplinar-Vorschriften zu wachen, den Geist, in welchem die akademischen Lehrer bei ihren öffentlichen und Privatvorträgen verfahren, sorgfältig zu beobachten, und demselben, jedoch ohne unmittelbare Einmischung in das Wissenschaftliche und die Lehrmethoden eine heilsame, auf die künftige Bestimmung der studierenden Jugend berechnete Richtung zu geben, endlich Allem, was zur Beförderung der Sittlichkeit, der guten Ordnung und des äußern Anstandes unter den Studierenden dienen kann, seine unausgesetzte Aufmerksamkeit zu widmen.

Das Verhältniß dieser außerordentlichen Bevollmächtigten zu den akademischen Senaten soll, so wie alles, was auf die nähere Bestimmung ihres Wirkungskreises und ihrer Geschäftsführung Bezug hat, in den ihnen von ihrer obersten Staatsbehörde zu ertheilenden Instructionen, mit Rücksicht auf die Umstände, durch welche die Ernennung dieser Bevollmächtigten veranlaßt worden ist, so genau als möglich festgesetzt werden.

§. 2. Die Bundesregierungen verpflichten sich gegeneinander, Universitäts- und andere öffentliche Lehrer, die durch erweisliche Abweichung von ihrer Pflicht oder Ueberschreitung der Grenzen ihres Berufes, durch Mißbrauch ihres rechtmäßigen Einflusses auf die Gemüther der Jugend, durch Verbreitung verderblicher, der öffentlichen Ordnung und Ruhe feindseliger oder die Grundlagen der bestehenden Staatseinrichtungen untergrabender Lehren, ihre Unfähigkeit zu Verwaltung des ihnen anvertrauten wichtigen Amtes unverkennbar an den Tag gelegt haben, von den Universitäten und sonstigen Lehranstalten zu entfernen, ohne daß ihnen hierbei, so lange der gegenwärtige Beschluß in Wirksamkeit bleibt, und bis über diesen Punkt definitive Anordnungen ausgesprochen sein werden, irgend ein Hinderniß im Wege stehen könne. Jedoch soll eine Maßregel dieser Art nie anders, als auf den vollständig motivirten Antrag des der Universität vorgesetzten Regierungs-Bevollmächtigten oder von demselben vorher eingeforderten Bericht beschlossen werden.

Ein auf solche Weise ausgeschlossener Lehrer darf in keinem andern Bundesstaate bei irgend einem öffentlichen Lehr-Institute wieder angestellt werden. §.

§ 3. Die seit langer Zeit bestehenden Gesetze gegen geheime oder nicht autorisirte Verbindungen auf den Universitäten sollen in ihrer ganzen Kraft und Strenge aufrechterhalten, und insbesondere auf den seit einigen Jahren gestifteten, unter dem Namen der allgemeinen Burschenschaft bekannten Verein um so bestimmter ausgedehnt werden, als diesem Verein die schlechterdings unzulässige Voraussetzung einer fortdauernden Gemeinschaft und Correspondenz zwischen den verschiedenen Universitäten zum Grunde liegt. Den Regierungs-Bevollmächtigten soll in Ansehung dieses Punktes eine vorzügliche Wachsamkeit zur Pflicht gemacht werden.

Die Regierungen vereinigen sich darüber, daß Individuen, die nach Bekanntmachung des gegenwärtigen Beschlusses erweislich in geheimen oder nicht autorisirten Verbindungen geblieben oder in solche getreten sind, bei keinem öffentlichen Amte zugelassen werden sollen.

§. 4. Kein Studirender, der durch einen von dem Regierungs-Bevollmächtigten bestätigten oder auf dessen Antrag erfolgten Beschluß eines akademischen Senats von einer Universität verwiesen worden ist, oder der, um einem solchen Beschlusse zu entgehen, sich von der Universität entfernt hat, soll auf einer andern Universität zugelassen, auch überhaupt kein Studierender ohne ein befriedigendes Zeugniß seines Wohlverhaltens auf der von ihm verlassenen Universität von irgend einer andern Universität aufgenommen werden.

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Das falsche Wort

Er freut sich auf das Angebot im Bio-Supermarkt, über den Federweissen, nimmt die Flasche, legt sie in den Korb, geht, voller Vorfreude auf Zwiebelkuchen und Federweisser zur Kasse. Wartet geduldig darauf, das er zahlen darf, um das Fläschle sein Eigentum nennen zu dürfen. Neugierig, wie er nuneinmal ist, liest er alles was an Zetteln an, um und um der Kasse herum klebt, aufgehängt ist oder liegt. Auf einem blutroten Zettel steht: Den Federweisser stehend transportieren.

Er kam an die Kassationsreihe. Fragt er Kassiererin: Wie soll das gehen? Stehend transportieren?

Daraufhin verfinsterte sich das Gesicht der Kassiererin, wortlos nahm sie das Geld entgegen, wortlos nahm er die bereits tropfende Flasche...

Eigentum

Du, die setzen Soldaten und Panzer gegen das eigene Volk ein.

Na und? Du sagst es doch schon, das sie das dürfen. "eigene" Volk sagst Du. Da steckt das Wort Eigentum drin.

Eigentum bezeichnet das unbeschränkte, dingliche Recht, über ein Volk frei bestimmen, verfügen und auf dieses einwirken zu können, sowie das Recht, andere davon auszuschließen.

Das Volk gehört Denen und so können sie machen was sie wollen, mit Denen.

Ja und die Gesetze?

Die gelten nur für das Eigentum ... nicht für die Eigentümer!

Das ist aber sehr eigentümlich.

Aphorismen

Sofia Scicolone:
sophia
"Ich kann in zwölf Sprachen nein sagen - das genügt für eine Frau."

"Als ich ein Kind war, war Angst ein gewöhnlicher Bestandteil meines Lebens – Angst davor, nichts zu essen zu haben, Angst vor den anderen Kindern in der Schule, die mich hänselten, weil ich ein uneheliches Kind war, und besonders Angst vor den großen Bomberflugzeugen, die über unsere Köpfe hinwegflogen und ihre tödliche Ladung vom Himmel warfen".

Über ihre Auffassung von erotischer Ausstrahlung sagte die italienische Schauspielerin: "Wenn du lernst, den Verstand genauso anzuwenden wie deine Puderquaste, wird sich deine Schönheit noch mehr entfalten."

Ihre Figur kommentierte sie mit den Worten: "Alles, was Sie sehen, verdanke ich Spaghetti".

Albert Einstein:

"Um ein tadelloses Mtiglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein."

"Wer es unternimmt, auf dem Gebiet der Wahrheit und der Erkenntnis als Autorität aufzutreten, scheitert am Gelächter der Götter."

"Insofern sich die Sätze der Mathematik auf die Wirklichkeit beziehen, sind sie nicht sicher, und insofern sie sicher sind, beziehen sie sich nicht auf die Wirklichkeit."

"Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert."
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