Alles Gute kommt nicht immer von oben
Brand- und Sprengbomben fallen auf nahezu jede Stadt in Deutschland mit mehr als 50.000 Einwohnern, und auch kleinere Orte werden nicht geschont. Zäh, systematisch und unaufhaltsam wird vollendet, was das britische Kriegskabinett im Februar 1942 zur offiziellen Doktrin erklärt hat:
Wir werden Deutschland mit der Strategie des 'moral bombing' besiegen. Es ist beschlossen worden, dass das Hauptanliegen von nun an die Moral der feindlichen Zivilbevölkerung, vor allem der Arbeiterschaft zu brechen, sein soll.
Ich glaube nicht, dass man es wirklich bedauert hat.
Harold Nash, Pilot des britischen Bomberkommandos.
Am 6. August 1945 werfen die Vereinigten Staaten von Amerika auf die japanische Stadt Hiroshima die erste Atombombe ab. Durch die Explosion und die frei gesetzte radioaktive Strahlung kommen schätzungsweise bis zu 150.000 Menschen grausam ums Leben. Etwa 80% der Stadt Hiroshima werden zerstört.
Obwohl die Amerikaner von der Wirkung der Atombombe selbst überrascht sind, werfen sie drei Tage später, am 9. August die zweite Bombe auf die Stadt Nagasaki ab. Die um 12 Uhr mittags über Nagasaki explodierte Bombe hat eine Sprengkraft von 22.000 t TNT, also beinahe die doppelte Sprengkraft der Bombe, die über Hiroshima abgeworfen wurde.
Hiroshima-Befehl
Der Befehl an den General Carl Spaatz für den Abwurf der Atombombe lautet:
An General Carl Spaatz
Oberkommandierenden der amerikanischen strategischen Luftwaffe
24. Juli 1945
1. Die Sondergruppe 509 der 20. Luftflotte wird ihre erste Spezialbombe, sowie das Wetter nach dem 3. August 1945 Bombardierung bei guter Sicht gestattet, auf eines der nachstehenden Ziele abwerfen: Hiroshima, Kokura, Nagasaki oder Niigata. Zusätzliche Maschinen zur Begleitung des Bombenflugzeuges sind zu stellen, um Offizieren und Wissenschaftlern des Kriegsministeriums die Beobachtung der Bombenexplosion und ihrer Wirkung zu ermöglichen. Die Beobachtermaschinen werden sich einige Meilen vom Explosionsherd entfernt halten.
2. Sowie weitere Bomben zur Verfügung stehen, sind sie auf die obengenannten Ziele abzuwerfen. Für weitere Bombardierungen sind Instruktionen abzuwarten.
3. Alle Verlautbarungen über den Einsatz dieses Kampfmittels in Japan sind dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und dem Kriegsministerium vorbehalten. Ohne vorherige Genehmigung dürfen die Frontbefehlshaber kein Kommunique herausgeben. Alle Presseberichte sind dem Kriegsministerium zur Vorzensur einzureichen.
4. Der obige Befehl ergeht an Sie auf Anweisung und mit Zustimmung des Kriegsministers und des Generalstabschefs der amerikanischen Streitkräfte. Sie werden ersucht, ein Exemplar dieses Befehls persönlich MacArthur und Admiral Nimitz zur Kenntnisnahme auszuhändigen.
Im Auftrag
Thos. T. Handy
General GSC Amtierender Stabschef
Wir werden Deutschland mit der Strategie des 'moral bombing' besiegen. Es ist beschlossen worden, dass das Hauptanliegen von nun an die Moral der feindlichen Zivilbevölkerung, vor allem der Arbeiterschaft zu brechen, sein soll.
Ich glaube nicht, dass man es wirklich bedauert hat.
Harold Nash, Pilot des britischen Bomberkommandos.
Am 6. August 1945 werfen die Vereinigten Staaten von Amerika auf die japanische Stadt Hiroshima die erste Atombombe ab. Durch die Explosion und die frei gesetzte radioaktive Strahlung kommen schätzungsweise bis zu 150.000 Menschen grausam ums Leben. Etwa 80% der Stadt Hiroshima werden zerstört.
Obwohl die Amerikaner von der Wirkung der Atombombe selbst überrascht sind, werfen sie drei Tage später, am 9. August die zweite Bombe auf die Stadt Nagasaki ab. Die um 12 Uhr mittags über Nagasaki explodierte Bombe hat eine Sprengkraft von 22.000 t TNT, also beinahe die doppelte Sprengkraft der Bombe, die über Hiroshima abgeworfen wurde.
Hiroshima-Befehl
Der Befehl an den General Carl Spaatz für den Abwurf der Atombombe lautet:
An General Carl Spaatz
Oberkommandierenden der amerikanischen strategischen Luftwaffe
24. Juli 1945
1. Die Sondergruppe 509 der 20. Luftflotte wird ihre erste Spezialbombe, sowie das Wetter nach dem 3. August 1945 Bombardierung bei guter Sicht gestattet, auf eines der nachstehenden Ziele abwerfen: Hiroshima, Kokura, Nagasaki oder Niigata. Zusätzliche Maschinen zur Begleitung des Bombenflugzeuges sind zu stellen, um Offizieren und Wissenschaftlern des Kriegsministeriums die Beobachtung der Bombenexplosion und ihrer Wirkung zu ermöglichen. Die Beobachtermaschinen werden sich einige Meilen vom Explosionsherd entfernt halten.
2. Sowie weitere Bomben zur Verfügung stehen, sind sie auf die obengenannten Ziele abzuwerfen. Für weitere Bombardierungen sind Instruktionen abzuwarten.
3. Alle Verlautbarungen über den Einsatz dieses Kampfmittels in Japan sind dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und dem Kriegsministerium vorbehalten. Ohne vorherige Genehmigung dürfen die Frontbefehlshaber kein Kommunique herausgeben. Alle Presseberichte sind dem Kriegsministerium zur Vorzensur einzureichen.
4. Der obige Befehl ergeht an Sie auf Anweisung und mit Zustimmung des Kriegsministers und des Generalstabschefs der amerikanischen Streitkräfte. Sie werden ersucht, ein Exemplar dieses Befehls persönlich MacArthur und Admiral Nimitz zur Kenntnisnahme auszuhändigen.
Im Auftrag
Thos. T. Handy
General GSC Amtierender Stabschef
raumschots - 12. Aug, 22:56